PSNV-B für die von Notfällen Betroffene

Wir betreuen Angehörige, Betroffene, Ersthelfer nach:

  • Erfolgloser Reanimation und plötzlichem Tod eines Angehörigen
  • Suizid/Suizidversuch
  • Der Überbringung einer Todesnachricht durch die Polizei
  • Dem Tod eines Kindes (Unfalltod oder Verdacht auf plötzlichen Kindstod)
  • Schweren Verkehrsunfällen
  • Arbeitsunfällen
  • Verlust von Hab und Gut (z.B. Brandereignis)
  • Unfällen mit Personenschaden (Lokführer, Bus- und Bahnfahrer)
  • Erheblicher Gewalterfahrung (Raub-/Banküberfällen, Geiselnahmen, sexuelle Übergriffe)
  • Großschadensereignissen (Flut, Bombenfund, Evakuierungen)
  • Vermisstensuche