PSNV-B für die von Notfällen Betroffene
Wir betreuen Angehörige, Betroffene, Ersthelfer nach:
- Erfolgloser Reanimation und plötzlichem Tod eines Angehörigen
- Suizid/Suizidversuch
- Der Überbringung einer Todesnachricht durch die Polizei
- Dem Tod eines Kindes (Unfalltod oder Verdacht auf plötzlichen Kindstod)
- Schweren Verkehrsunfällen
- Arbeitsunfällen
- Verlust von Hab und Gut (z.B. Brandereignis)
- Unfällen mit Personenschaden (Lokführer, Bus- und Bahnfahrer)
- Erheblicher Gewalterfahrung (Raub-/Banküberfällen, Geiselnahmen, sexuelle Übergriffe)
- Großschadensereignissen (Flut, Bombenfund, Evakuierungen)
- Vermisstensuche
